Haushaltskosten
Prämienverbilligung: Rechner
Jeder Kanton verbilligt die Krankenkassenprämien für Haushalte mit bescheidenem Einkommen. Die Regeln unterscheiden sich stark, deshalb schätzt dieses Tool den Beitrag mit dem verbreiteten Belastungsmodell: Sie tragen Prämien bis zu einem Anteil Ihres maßgebenden Einkommens, der Kanton übernimmt den Rest — dazu kommen die Mindestbeiträge des Bundes für Kinder und junge Erwachsene.
Geschätzte Prämienverbilligung
CHF 0
Mit einem maßgebenden Einkommen von CHF 57'000 liegt dieser Haushalt über der eingegebenen Grenze, oder die Prämien bleiben unter dem Anteil, den Sie selbst tragen.
Maßgebendes Einkommen
CHF 57'000
Steuerbares Einkommen plus CHF 2'000 angerechnetes Vermögen
Prämien vor Verbilligung
CHF 5'040
Ganzer Haushalt, pro Jahr
Prämien nach Verbilligung
CHF 5'040
CHF 420 pro Monat
Selbst getragener Anteil
CHF 5'700
10% des maßgebenden Einkommens
Prämienbelastung vorher
8.8%
Prämien ÷ maßgebendes Einkommen
Prämienbelastung nachher
8.8%
Wahrscheinlich berechtigt
So funktioniert die Schätzung
Kantone entscheiden nicht anhand des Bruttolohns, sondern anhand eines maßgebenden Einkommens: meist das steuerbare Einkommen der letzten Veranlagung plus ein Anteil des Reinvermögens — hier 10%, ein verbreiteter kantonaler Wert.
Ihr maßgebendes Einkommen beträgt CHF 57'000, die gesamten Haushaltsprämien CHF 5'040 pro Jahr. Wenn Sie 10% Ihres Einkommens selbst tragen, sind das CHF 5'700; alles darüber wird als kantonale Verbilligung geschätzt.
Haushalte mit Kindern erhalten mehr, als das Belastungsmodell allein ergibt: Das Bundesrecht verlangt bei unteren und mittleren Einkommen mindestens 80% der Kinderprämien und 50% der Prämien junger Erwachsener in Ausbildung.
In den meisten Kantonen müssen Sie kein Gesuch stellen: Die Behörde prüft die Steuerdaten und meldet sich. In anderen Kantonen und nach einem starken Einkommensrückgang ist ein eigenes Gesuch nötig — melden Sie sich, wenn Sie glauben, berechtigt zu sein, und nichts hören.
Verwendete Annahmen
- Die Prämienverbilligung ist kantonal geregelt. Einkommensdefinition, Grenzen, Skalen, Vermögensanrechnung und Familienzuschläge unterscheiden sich, deshalb wird hier die gemeinsame Logik statt einer einzelnen kantonalen Tabelle modelliert.
- 10% des steuerbaren Vermögens werden zum Einkommen gerechnet. Mehrere Kantone verwenden einen anderen Anteil, einen Freibetrag oder gar keine Vermögenskomponente.
- Der selbst getragene Einkommensanteil ist eine Eingabe, kein offizieller Wert. Setzen Sie ihn auf den Wert Ihres Kantons, wenn Sie ihn kennen.
- Die Mindestbeiträge nach KVG Art. 65 werden für berechtigte Haushalte angewendet: mindestens 80% für Kinder und 50% für junge Erwachsene in Ausbildung.
- Franchise, Selbstbehalt, Zusatzversicherungen und Unfalldeckung bleiben unberücksichtigt — es zählen nur die eingegebenen Grundversicherungsprämien.
- Für das Ergebnis zählen Ihre eigenen Prämien: Die Beträge aus der Police Ihrer Krankenkasse ergeben die brauchbarste Schätzung.
- Das Ergebnis ist eine Jahresschätzung in Franken und berücksichtigt keine Änderungen im Jahresverlauf wie Kantonswechsel, Heirat oder neue Stelle.
Dieser Rechner liefert eine ungefähre, informative Schätzung einer kantonalen Prämienverbilligung. Er ist keine Verfügung, keine Beratung und ersetzt die Prüfung durch Ihre kantonale Stelle nicht. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Rechner.
- Wer erhält in der Schweiz eine Prämienverbilligung?
- Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Jeder Kanton legt eigene Einkommensgrenzen und Skalen fest; Familien mit Kindern sind bei deutlich höheren Einkommen berechtigt als Alleinstehende.
- Muss ich ein Gesuch stellen?
- In den meisten Kantonen prüft die Behörde die Steuerdaten und meldet sich automatisch. In einigen Kantonen und immer dann, wenn Ihr Einkommen seit der letzten Veranlagung stark gesunken ist, müssen Sie selbst ein Gesuch einreichen.
- Welches Einkommen zählt?
- In der Regel das steuerbare Einkommen der letzten Veranlagung plus ein Anteil des steuerbaren Vermögens — oft rund 10%. Manche Kantone berücksichtigen die Familiengröße oder ein aktuelleres Einkommen.
- Warum ist das Ergebnis nur eine Schätzung?
- Weil sich die 26 kantonalen Systeme bei Grenzen, Skalen und Definitionen unterscheiden. Das Tool modelliert die gemeinsame Logik und die Bundesminima — als Orientierung vor dem Kontakt mit der kantonalen Stelle.