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Prämienverbilligung: Rechner

Jeder Kanton verbilligt die Krankenkassenprämien für Haushalte mit bescheidenem Einkommen. Die Regeln unterscheiden sich stark, deshalb schätzt dieses Tool den Beitrag mit dem verbreiteten Belastungsmodell: Du trägst Prämien bis zu einem Anteil deines massgebenden Einkommens, der Kanton übernimmt den Rest — dazu kommen die Mindestbeiträge des Bundes für Kinder und junge Erwachsene.

Einkommen und Vermögen

Steuerbares Einkommen aus der letzten Steuerveranlagung, nicht der Bruttolohn.

Die meisten Kantone rechnen einen Anteil des Reinvermögens zum Einkommen hinzu.

Haushalt
Monatliche Prämien

Nimm den Betrag aus der Police deiner Krankenkasse für das nächste Jahr.

Kantonale Regeln

Über diesem massgebenden Einkommen gibt es keinen Beitrag. Die aktuelle Grenze erfährst du bei deiner kantonalen Ausgleichskasse.

Kantone erwarten in der Regel, dass Haushalte etwa 8% bis 14% des massgebenden Einkommens für Prämien aufwenden.

Geschätzte Prämienverbilligung

CHF 0

Mit einem massgebenden Einkommen von CHF 57'000 liegt dieser Haushalt über der eingegebenen Grenze, oder die Prämien bleiben unter dem Anteil, den du selbst trägst.

Massgebendes Einkommen

CHF 57'000

Steuerbares Einkommen plus CHF 2'000 angerechnetes Vermögen

Prämien vor Verbilligung

CHF 5'040

Ganzer Haushalt, pro Jahr

Prämien nach Verbilligung

CHF 5'040

CHF 420 pro Monat

Selbst getragener Anteil

CHF 5'700

10% des massgebenden Einkommens

Prämienbelastung vorher

8.8%

Prämien ÷ massgebendes Einkommen

Prämienbelastung nachher

8.8%

Wahrscheinlich berechtigt

So funktioniert die Schätzung

Kantone entscheiden nicht anhand des Bruttolohns, sondern anhand eines massgebenden Einkommens: meist das steuerbare Einkommen der letzten Veranlagung plus ein Anteil des Reinvermögens — hier 10%, ein verbreiteter kantonaler Wert.

Dein massgebendes Einkommen beträgt CHF 57'000, die gesamten Haushaltsprämien CHF 5'040 pro Jahr. Wenn du 10% deines Einkommens selbst trägst, sind das CHF 5'700; alles darüber wird als kantonale Verbilligung geschätzt.

Haushalte mit Kindern erhalten mehr, als das Belastungsmodell allein ergibt: Das Bundesrecht verlangt bei unteren und mittleren Einkommen mindestens 80% der Kinderprämien und 50% der Prämien junger Erwachsener in Ausbildung.

In den meisten Kantonen musst du kein Gesuch stellen: Die Behörde prüft die Steuerdaten und meldet sich. In anderen Kantonen und nach einem starken Einkommensrückgang ist ein eigenes Gesuch nötig — melde dich, wenn du glaubst, berechtigt zu sein, und nichts hörst.

Dieser Rechner liefert eine ungefähre, informative Schätzung einer kantonalen Prämienverbilligung.

Er ist keine Verfügung und keine Beratung und ersetzt die Prüfung durch deine kantonale Stelle nicht. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.

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