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Prämienverbilligung: Rechner
Jeder Kanton verbilligt die Krankenkassenprämien für Haushalte mit bescheidenem Einkommen. Die Regeln unterscheiden sich stark, deshalb schätzt dieses Tool den Beitrag mit dem verbreiteten Belastungsmodell: Du trägst Prämien bis zu einem Anteil deines massgebenden Einkommens, der Kanton übernimmt den Rest — dazu kommen die Mindestbeiträge des Bundes für Kinder und junge Erwachsene.
Geschätzte Prämienverbilligung
CHF 0
Mit einem massgebenden Einkommen von CHF 57'000 liegt dieser Haushalt über der eingegebenen Grenze, oder die Prämien bleiben unter dem Anteil, den du selbst trägst.
Massgebendes Einkommen
CHF 57'000
Steuerbares Einkommen plus CHF 2'000 angerechnetes Vermögen
Prämien vor Verbilligung
CHF 5'040
Ganzer Haushalt, pro Jahr
Prämien nach Verbilligung
CHF 5'040
CHF 420 pro Monat
Selbst getragener Anteil
CHF 5'700
10% des massgebenden Einkommens
Prämienbelastung vorher
8.8%
Prämien ÷ massgebendes Einkommen
Prämienbelastung nachher
8.8%
Wahrscheinlich berechtigt
So funktioniert die Schätzung
Kantone entscheiden nicht anhand des Bruttolohns, sondern anhand eines massgebenden Einkommens: meist das steuerbare Einkommen der letzten Veranlagung plus ein Anteil des Reinvermögens — hier 10%, ein verbreiteter kantonaler Wert.
Dein massgebendes Einkommen beträgt CHF 57'000, die gesamten Haushaltsprämien CHF 5'040 pro Jahr. Wenn du 10% deines Einkommens selbst trägst, sind das CHF 5'700; alles darüber wird als kantonale Verbilligung geschätzt.
Haushalte mit Kindern erhalten mehr, als das Belastungsmodell allein ergibt: Das Bundesrecht verlangt bei unteren und mittleren Einkommen mindestens 80% der Kinderprämien und 50% der Prämien junger Erwachsener in Ausbildung.
In den meisten Kantonen musst du kein Gesuch stellen: Die Behörde prüft die Steuerdaten und meldet sich. In anderen Kantonen und nach einem starken Einkommensrückgang ist ein eigenes Gesuch nötig — melde dich, wenn du glaubst, berechtigt zu sein, und nichts hörst.
Dieser Rechner liefert eine ungefähre, informative Schätzung einer kantonalen Prämienverbilligung.
Er ist keine Verfügung und keine Beratung und ersetzt die Prüfung durch deine kantonale Stelle nicht. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.